...und die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Du kannst dich auch beraten lassen ohne deinen Namen zu nennen.
Die Beraterinnen erstatten keine Strafanzeige. Darüber entscheidest du. Bei einer Anzeige bei aufgedecktem sexuellem Missbrauch unterstützen dich die Beraterinnen auf Wunsch vor, während und nach dem Prozess.