Vater gesteht Missbrauch von Tochter und Stieftochter
"Das Sünderbänkchen ist dazu da, dass man weiß, wer der Angeklagte ist. Er sitzt unten." Mit diesen Worten reagierte der Vorsitzende Richter Joachim Dospil zu Beginn des Prozesses am Konstanzer Landgericht auf einen Antrag der Verteidigung. Diese forderte, dass der Angeklagte aus dem westlichen Bodenseekreis bei ihnen auf den erhöhten Sitzplätzen der Verteidigung sitzen dürfe. Der Richter wies dies ab.
Der Angeklagte war mit Fußketten gefesselt. Ihm war keine Regung anzumerken, während die Anklageschrift verlesen wurde. Dem einschlägig vorbestraften 49-Jährigen wurde vorgeworfen, sich in mindestens eineinhalb Jahren insgesamt zehn Mal in schwerster Weise an der gemeinsamen, damals vier- bis fünfjährigen Tochter und ihrer vier Jahre älteren Halbschwester vergangen zu haben. Der Beschuldigte, der als Putzhilfe tätig war, hatte die Kinder mit zur Arbeit genommen. Er soll dort Räume von innen verschlossen und sich dann an den Kindern vergangen haben. Dazu habe er laut Anklage die Mädchen mit Geld und Süßigkeiten bestochen und ihnen Ärger angedroht, falls sie sich jemandem anvertrauen würden.
Die getrennt lebende Mutter erklärte als Zeugin, sie habe sich zunächst gefreut, dass ihr ehemaliger Lebensgefährte den Kontakt zu den Kindern aufrecht hielt. Dass dieser wegen Kindesmissbrauch vorbestraft war, habe sie nicht gewusst. Als sich das jüngere Mädchen dem neuen Lebensgefährten der Mutter anvertraute, verständigte die Mutter die Polizei. Diese begann mit den Ermittlungen, in deren Verlauf sich der Verdacht gegen den Angeklagten erhärtete. Kriminalkommissarin Manuela Dierolf berichtete im Zeugenstand über die Verhaftung des Angeklagten: Die Polizisten bestellte ihn unter einem Vorwand in eine der Einrichtungen, in der er putzte, wo dann die Handschellen klickten. Der Angeklagte, der keinen Widerstand gegen die Verhaftung leistete, gestand in der Untersuchungshaft seine Taten.
Diese Aussagen allerdings wollte der Beschuldigte in der Öffentlichkeit des Gerichtssaals nicht wiederholen. Seine Verteidigung stellte den Antrag, die Öffentlichkeit für die Dauer seiner Aussage auszuschließen. Begründet wurde dies mit dem Schutz der Privatsphäre der von ihm missbrauchten Kinder. Ihm wurde stattgegeben. Nichtöffentlich legte der Angeklagte dann ein umfassendes Geständnis ab.
"Das ist kein Spaß hier"
Die laut Akte getrennt lebende spätere Lebensgefährtin des Angeklagten erklärte im Zeugenstand, dass sie sich vor zwei Wochen mit dem Beschuldigten verlobt habe und diesen so schnell wie möglich heiraten wolle. Der Richter wies sie darauf hin, dass sie in diesem Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht habe und nicht aussagen müsse. Das nahm die Frau nicht in Anspruch. Sie verwickelte sich während der Befragung jedoch in so viele Widersprüche, dass Richter Dospil der Geduldsfaden riss und er auf ihr zeitweiliges Grinsen reagierte: "Das ist kein Spaß hier" und "ich fühle mich verscheißert von Ihnen!" Diesen Worten folgte die Information, dass sie wegen Falschaussagen selbst vor Gericht landen könnte.
Die Mutter der missbrauchten Kinder sagte aus, die neue Lebensgefährtin habe sie wiederholt bedroht und versucht, sie bei ihrem Arbeitgeber zu verunglimpfen. Während die Mutter im Gericht darauf wartete, ihre Aussage zu machen, wurde sie unterstützt von Iris Gerster von der Beratungsstelle "Morgenrot" gegen sexuellen Missbrauch, welche den Prozess begleitete.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurden die Vorstrafen des Beschuldigten genannt, der 140 Mal polizeilich angezeigt worden war. Eine halbe Stunde dauerte das Verlesen früherer Urteile: 22 Verurteilungen wies sein Strafregister auf, mehrmals war der Angeklagte wegen verschiedenster Delikte im Gefängnis gewesen. Dreimal war er wegen sexueller Nötigung von Kindern und Exhibitionismus verurteilt worden, das letzte Mal 1996. Wiederholt waren hier auch Strafen zur Bewährung ausgesetzt worden. Ein Gutachter, der Einschätzungen über die Schuldfähigkeit des Angeklagten abgeben sollte, erklärte, dass er so etwas in 20 Jahren Berufserfahrung noch nicht erlebt habe. Dem Angeklagten wurde eine dissoziale Störung bescheinigt, allerdings sei er voll schuldfähig.
Die Verteidigung legte dem Gericht ein Entschuldigungsschreiben des Angeklagten an die Mutter der Mädchen vor. Dieses war so kurzfristig geschrieben worden, dass es die Adressatin nicht erreicht hatte. Die geschliffenen Formulierungen und die Unlesbarkeit des Datums erweckten das Misstrauen des Richters. Auf Nachfrage gab der Beschuldigte zu, dass der Brief auf Anraten seines Verteidigers entstanden sei, der auch bei der Formulierung geholfen habe.
Keine Sicherungsverwahrung
Nach nichtöffentlichen Plädoyers wurde am zweiten Prozesstag das Urteil verkündet. Das Strafmaß sieht für den vorliegenden Straftatbestand mindestens zwei bis höchstens 15 Jahre Haft vor. Mit sieben Jahren Haft liegt das Urteil dem Richter zufolge im mittleren Bereich. In zusätzliche Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, muss der Täter nicht.
Ihm kamen laut Richter mehrere Aspekte zugute: seine schwierige Kindheit, das schnelle Geständnis, die Zeitdauer von 20 Jahren, in dem ihm keine Sexualdelikte nachgewiesen werden konnten, und die Reue, die er vor Gericht gezeigt habe. Gegen den Angeklagten hätten laut Richter die zahlreichen Vorstrafen gesprochen, außerdem das junge Alter der Opfer und die Schwere des Vertrauensmissbrauchs, der die Kinder in ihrem Leben noch sehr belasten werde. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
Sexuelle Gewalt gegen Kinder
- Was ist sexueller Missbrauch an Kindern? Der Beauftragte der Bundesregierung zu Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs erklärt: Sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an Mädchen und Jungen vorgenommen wird, aber auch verbale sexuelle Anspielungen, das gezielte Zeigen von Pornografie oder exhibitionistische Handlungen. Bei unter 14-Jährigen sind sexuellen Handlungen immer als sexuelle Gewalt zu werten.
- Wo kommt sexueller Missbrauch am häufigsten vor? Etwa ein Viertel der Übergriffe geschehen innerhalb der engsten Familie. Der mit etwa 50 Prozent größte Anteil der Delikte findet sich im weiteren Familien- und Bekanntenkreis. Unbekannte, die Kindern auflauern, um sie zu missbrauchen, sind eher die Ausnahme.
- Wer sind die Täter? Sie stammen aus allen sozialen Schichten und leben hetero- oder homosexuell. Etwa zehn bis 20 Prozent der Täter sind Frauen.
- Wie häufig kommt sexueller Missbrauch vor? Für das Jahr 2016 verzeichnet die Kriminalstatistik 12 019 Anzeigen wegen Kindesmissbrauchs. Die Weltgesundheitsorganisation geht für Deutschland von einer Million Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei Kinder.
Hier findet man Hilfe: Morgenrot, Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch, Telefon 0 75 41/3 77 64 00 oder unter: www.beratungsstelle-morgenrot.de
Artikelveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Südkurier